1. Kontaktaufnahme
Wenn Sie sich überlegen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren und wir vereinbaren ein erstes persönliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.
2. Probatorische Sitzungen
In den ersten 5 Sitzungen nehmen wir uns Zeit zum weiteren Kennenlernen, der (biographischen) Anamnese, vertiefte Diagnostik und Diagnosestellung sowie individuellen Zielklärung. In diesen ersten Sitzungen haben haben Sie die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Therapie in meiner Praxis zu entscheiden, bevor ein Therapieantrag gestellt wird. Die Kosten für die Probatorik werden i.d.R. von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe ohne Antrag übernommen.
3. Therapieantrag
Entscheiden wir uns für eine gemeinsame Therapie wird nach der Probatorik ein Antrag auf Psychotherapie bei der privaten Krankenkasse gestellt. Erkundigen Sie sich hierfür frühzeitig bei ihrer Versicherung nach den Formalitäten.
4. Therapie
Der Umfang und die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Diagnose und von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Prinzipiell lässt sich zwischen der Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) und der Langzeittherapie (60 Sitzungen) unterscheiden, die je nach Schweregrad der Symptomatik auch verlängert werden können.
In der Regel kommen meine Patienten einmal wöchentlich für 50 Minuten zu mir in die Praxis. Dies kann kann jedoch auch individuell angepasst werden.
Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich finanziert. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher mit Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars selbst gezahlt werden.
Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden auch selbst zahlen. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. vor Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vor einer Verbeamtung sinnvoll!
Einzelsitzungen
Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt für Privatversicherte zwischen 130.- € und 169.- €., für Selbstzahler 150.- €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte oder Testdurchführungen.
Coaching
Coaching ist keine Heilbehandlung und wird folglich nicht von den Krankenkassen übernommen. Dafür können Sie die Ausgaben in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ihre Steuerberatung gibt hierzu nähere Auskunft. Für eine 50-minütige Coaching Sitzung wird eine Rechnung von 150.- € in Rechnung gestellt.
Paartherapie
Für eine 70-minütige Sitzung berechne ich 190.- €. Paartherapie ist keine Kassenleistung, die Kosten müssen daher selbst getragen werden
Sie möchten sich loslösen von dauerhaft belastenden Zuständen, bestimmten Beschwerden oder wiederholenden Konfliktsituationen?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie mit mir zeitnah einen Termin in meiner Psychotherapie-Praxis in München!
Oder einfach anrufen
© Copyright M.Sc. Hanna Baumeister
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